Aktuelle Reise-Informationen zum Corona-Virus (COVID-19)
Letzte Aktualisierung: 28.02.2022Einreise nach Schweden
EU-Bürger, sowie Schweizer dürfen nach Schweden einreisen. Schweden hat keine Quarantänepflicht für Einreisende.
Seit dem 09.02.2022 ist bei Einreise nach Schweden kein Impfnachweis oder Coronatest mehr erforderlich!
Weitere Informationen erhalten Sie HIER (Quelle: VisitSweden) oder HIER (Quelle: Krisinformation.se).
Bitte beachten Sie bei Anreise über Dänemark (Scandlines oder Brücken), dass Sie die dänischen EInreiseregeln erfüllen müssen, siehe unten!
Was gilt nach der Rückkehr aus dem Schwedenurlaub?
Seit dem 27.02. ist Schweden vom RKI nicht mehr als Hochrisikogebiet gelistet. Somit entfällt dann die Pflicht zur Einreiseanmeldung bei der Rückkehr nach Deutschland und es bestehen auch unabhängig vom Impf- bzw. Genesenenstatus keine Quarantäneauflagen mehr!
Nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen ab 6 Jahren müssen, unabhängig davon ob ein Voraufenthalt in einem Risikogebiet stattgefunden hat maximal 48 Stunden vor der Rückkehr nach Deutschland einen Corona-Schnelltest machen und die Bescheinigung hierüber vorzeigen können. Schnelltests werden in allen Fährhäfen (bzw. in deren Nähe) und auch vor der Öresundbrücke angeboten: www.scantest.se / https://innovacc.se. Alternativ können Sie auch einen Selbsttest online zertifizieren lassen: https://www.covidtestonline.de
HIER finden Sie die Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt und die geltenden Regeln bei der Reiserückkehr aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet.
(Quelle: Internetseite des Robert-Koch-Institutes)
Können wir über Dänemark nach Schweden und zurück reisen?
Ja, die Durchreise durch Dänemark per Transit auf dem Weg nach Schweden und zurück ist erlaubt. Dänemark hat eine Testpflicht für Einreisende, diese gilt aber nicht wenn Sie das Land binnen 24 Stunden wieder verlassen (Durchreise).
Dänemark ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Für die reine Durchreise nach/aus Schweden ohne Zwischenaufenthalt hat dies jedoch keine Auswirkungen. Personen, die lediglich durch ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten sind von der Einreisequarantänepflicht in Deutschland ausgenommen. (Quelle: Bundesgesundheitsministerium)
Eine Zusammenfassung der Corona-Einreiseregeln für Dänemark finden Sie HIER (Quelle: Dänisches Gesundheitsministerium).
Gibt es Einschränkungen bei den Fährüberfahrten nach Schweden?
Nein, alle Fährverbindungen verkehren nach Plan und alle Fährhäfen sind erreichbar. Lediglich das Bord-Angebot (Restaurants etc.) und die Zahl der beförderten Passagiere pro Überfahrt sind teilweise an die Corona-Pandemie angepasst. Auf den Fährschiffen herrscht teilweise Maskenpflicht. Beachten Sie für genauere Informationen die Internetseite der jeweiligen Fähr-Reederei.
Wir möchten für unseren Urlaub jetzt noch eine Reiseversicherung abschließen oder haben bereits eine Versicherung abgeschlossen. Welche Bedingungen gelten im Bezug auf das Corona-Virus/COVID-19?
Die WHO hat das Corona-Virus/COVID-19 am 11.03.2020 als Pandemie klassifiziert. Dadurch gelten besondere Bedingungen im Bezug auf Ihre Reiseversicherung. Eine Covid-19-Erkrankung oder eine verordnete Quarantäne stellen keinen versicherten Rücktrittsgrund dar. Für den über unsere Internetseite buchbaren Reiseschutz der ERGO-Versicherung finden Sie HIER genauere Informationen.
HIER können Sie über unsere Internetseite eine Reiseversicherung für Ihren Urlaub abschließen. Der Versicherungsabschluss muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist also auch noch möglich wenn Ihre Urlaubsbuchung schon vor längerer Zeit erfolgt ist. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur noch am Buchungstag, bzw. spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.